Führen in Teilzeit bzw. mit flexiblen Arbeitszeiten

Geteilte Führung und/oder Führen in Teilzeit ist möglich, wie zahlreiche Beispiele aus Organisationen zeigen. Bei diesen Teilzeitmodellen ist allerdings darauf zu achten, dass nicht von einer Teilzeitkraft letztlich die gleiche Leistung erwartet wird wie von jemandem, der Vollzeit arbeitet – eine Gefahr, auf die die Schilderungen in manchen Unternehmen hinweisen. Ein weiteres Problem verbirgt sich hinter diesen Modellen, wenn Teilzeitarbeit von den Mitarbeitenden in Führungspositionen gewählt wird, um der im Unternehmen vorherrschende Vollzeit- und Überstundenkultur zu entkommen. Dann sind diese Modelle nämlich meist mit regelmäßigen Überstunden bzw. Mehrstunden verknüpft und stellen eher einen Schutz vor "Vollzeit mit Überstunden" als echte Teilzeitoptionen dar.

In Unternehmen, in denen Teilzeit und flexible Arbeitszeiten auf allen Ebenen möglich und gelebt sind, werden diese Arbeitszeitmodelle auch von Führungskräften genutzt, wie die folgenden Praxisbeispiele zeigen. Häufig werden dabei jedoch Teilzeitmodelle mit und ohne Führungsfunktionen nur von Frauen genutzt, was die Gefahr birgt, geschlechtsspezifische Zuschreibungen zu verfestigen. Zur weiteren Verankerung von Führungsmodellen in Teilzeit ist daher essentiell, weiblichen und männlichen Führungskräften, mit und ohne Kinderbetreuungspflichten Führen in Teilzeit zu ermöglichen. Dies wird auch angesichts des demographischen Wandels bei der Rekrutierung neuer (Nachwuchs)Führungskräfte verstärkt ein Thema.

BeispielBeispiel

Praxisbeispiele: Führen in Teilzeit

In einem österreichischen Kleinbetrieb wird eine der beiden Führungspositionen von einer Frau in Teilzeit (mit 32 Wochenstunden) ausgeübt. Insgesamt besteht im Unternehmen ein hohes Maß an Arbeitszeitautonomie und -flexibilität, auch Teilzeit wird akzeptiert. Großer Wert wird dabei aber auf die Erfüllung der betrieblichen Anforderungen gelegt. Zwar werden Überstunden in Freizeit ausgeglichen, die Gefahr einer Entgrenzung von Arbeit und Freizeit besteht jedoch aufgrund der implizit erwarteten Erreichbarkeit der Teilzeitbeschäftigten.

In einem weiteren Unternehmen sind kinderbetreuungsbedingte Erwerbsunterbrechungen und Arbeitszeitreduktionen grundsätzlich kein Hinderungsgrund für beruflichen Aufstieg und die Übernahme von Führungspositionen – zumindest auf den unteren Ebenen. Damit haben Teilzeitbeschäftigte Zugang zu Führungspositionen, und Führungskräfte können, etwa nach einer Elternkarenz auch mit reduzierter Arbeitszeit rasch auf den ehemaligen Arbeitsplatz zurückkehren.

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Praxisbeispiel: Stundenuntergrenzen für Führen in Teilzeit

In einem Krankenhaus wurde die Stundenuntergrenze von 35 Wochenstunden für Führungspositionen festgelegt. Hierbei handelt es sich einerseits um ein sehr hohes Teilzeitausmaß, andererseits entspricht das tatsächliche Stundenausmaß auch der vereinbarten Arbeitszeit. Ermöglicht wird die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit dadurch, dass es für jede Führungsposition eine Stellvertretung gibt. Diese übernimmt dann gegebenenfalls die darüber hinaus anfallenden Aufgaben und Arbeitsstunden. Gleichzeitig stellt das Unternehmen Betriebstagesmütter bereit und schafft damit eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit bzw. die Umsetzung von "langer" Teilzeitarbeit für Menschen mit kleinen Kindern.