Zusätzliche Zielvorgaben für staatsnahe Unternehmen

Für staatsnahe Unternehmen treffen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in Entscheidungsgremien andere Maßnahmen zu. Es ist sowohl die Selbstverpflichtung laut Ministerratsvortrag zu beachten als auch der Bundes Public Corporate Governance Kodex. Zudem gelten – sofern hinsichtlich Börsennotierung oder Beschäftigtenzahl zutreffend – auch die gesetzlichen Regelungen für die privatwirtschaftlichen Unternehmen für jene staatsnahen Unternehmen, an denen der Bund zu mindestens 50 % beteiligt ist.

Mit dem Ministerratsbeschluss im März 2011 kam es zur Selbstverpflichtung der Republik Österreich in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen sie zu mindestens 50 % als Eigentümerin beteiligt ist, einen Frauenanteil unter jenen vom Bund entsandten Mandaten von 25 % bis 2013 und 35 % bis 2018 zu erreichen (BKA/BMWFJ 2011). Ein weiterer Ministerratsbeschluss im Juni 2020 hob den Anteil auf 40 % an. Am 16. April 2025 folgte eine weitere Anhebung des Zielwerts der Bundes-Frauenquote in den jeweiligen Aufsichtsgremien auf 50 %. Diese Vorgabe soll innerhalb der bestehenden Legislaturperiode (2025-2029) erreicht werden und wird jährlich überprüft und in einem Fortschrittsbericht dem Ministerrat vorgelegt. 

Ministerratsbeschluss März 2011

Die Bundesregierung verpflichtet sich, in den Unternehmungen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist, einen Frauenanteil an der Bundesquote im jeweiligen Aufsichtsgremium von 25 % bis 31.12.2013 zu erreichen. Bis spätestens 31.12.2018 ist ein Anteil von 35 % zu erreichen. Es wird angestrebt, die oben beschriebenen Quoten auch im gesamten Gremium umzusetzen.

Die Bundesregierung wird daher auf die anderen in die betreffenden Gremien entsendenden Eigentümer:innen und Arbeitnehmervertreter:innen im Sinne dieses Ministerratsbeschlusses einwirken.

Es ist einmal jährlich ein gemeinsamer Fortschrittsbericht der für Wirtschaft und Frauen zuständigen Ressorts (aktuell des BMAW und der Bundesministerin für  Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt) über die Zielerreichung dem Ministerrat vorzulegen. Die jeweils für die betroffenen Unternehmen zuständigen Ressorts werden dazu die entsprechenden Informationen bereitstellen.

Ministerratsvortrag  März 2011 (PDF, 127 KB)

Ministerratsbeschluss April 2025

Die konsequente Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und die Erreichung eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses in Aufsichtsgremien und Entscheidungsgremien (Geschäftsführung, Vorstand) von Unternehmen mit einem Bundesanteil von zumindest 50 % ist der österreichischen Bundesregierung ein wesentliches Anliegen.

Zur Fortsetzung der Vorbildwirkung des Bundes und um das Bewusstsein für die Vorteile einer stärkeren Einbindung von Frauen weiterhin zu stärken, bekennt sich die Bundesregierung zur Erreichung einer ausgeglichenen Geschlechterquote und Erhöhung des Bundes-Frauenanteils in den Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 Prozent oder mehr beteiligt ist, auf 50 Prozent. Diese quantitative Vorgabe betreffend der vom Bund zu entsendenden Aufsichtsratsmitglieder soll innerhalb der bestehenden Legislaturperiode (2025 – 2029), unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Unternehmen festgelegten Funktionsperioden der Aufsichtsratsmandate bzw. Bestellungszeiträume verfolgt werden.

Die Umsetzung der Quotenregelung hinsichtlich der vom Bund zu entsendenden Aufsichtsratsmitgliedern wird jährlich überprüft und dem Ministerrat im Rahmen eines Fortschrittsberichts vorgelegt.

Ministerratsvortrag 6a/2 vom 16. April 2025 (PDF, 88 KB)