Der gesetzliche Rahmen auf einen Blick
Es gibt verschiedene Maßnahmen und Initiativen, um die Gleichstellung der Geschlechter in Führungs- und Entscheidungspositionen zu fördern. Generell kann zwischen gesetzlichen Maßnahmen einerseits und "soft law" regulierenden sowie freiwilligen Maßnahmen andererseits unterschieden werden. Zu den international weit verbreitetsten Maßnahmen gehören die Quotenregelungen und Corporate Governance Kodizes.
Quotenregelungen haben das Ziel, bestimmte Personengruppen in der betreffenden Position bzw. im betreffenden Gremium entsprechend dem festgelegten Anteil zu repräsentieren. Dies führt dazu, dass Positionen oder Gremien heterogener besetzt werden und somit vielfältigere Interessen und Perspektiven vertreten sind. Zudem schaffen Quoten in den Bereichen, in denen ihre Zielwerte noch nicht erreicht wurden, ein Bewusstsein über die bestehende Ungleichheit und die Vielfalt der möglichen Kandidat:innen. Dies kann zu einer Standardisierung der Besetzungen und höherer Qualifikation der Kandidat:innen führen, da mehr auf Expertise geachtet wird. Zur Wirkung von verbindlichen Zielvorgaben gibt es internationale Evidenz: "Ein Blick auf die aktuelle Lage der EU-27-Länder zeigt allgemein, dass Länder mit einer verbindlichen Quote einen deutlich höheren Frauenanteil in den höchsten Entscheidungsgremien aufweisen als Länder mit einer unverbindlichen oder ohne Quote." (Economica 2021; S. 46).
In Österreich variieren die Vorgaben je nach Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, sowie nach der Unternehmensgröße. Im Folgenden werden die zentralen (gesetzlichen) Regelungen für privatwirtschaftliche und staatsnahe Unternehmen, sowie im öffentlichen Bereich vorgestellt; Details zu den einzelnen hier angeführten Regelungen finden sich in diesem Kapitel.
Darüber hinaus bestehen für bestimmte Organisationen bzw. Unternehmen zusätzliche rechtliche Regelungen zu Frauenanteilen, insbesondere im öffentlichen Bereich (ORF, Bundesmuseen, Universitäten u. a.), sowie im Finanzbereich.
Für alle Unternehmen gilt:
- Gleichbehandlungsgesetz (verpflichtend):
- geschlechtsneutrale Stellenausschreibung
- Diskriminierungsverbot bei Einstieg und Aufstieg
- ÖNorm Diversity
Für alle Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten gilt zusätzlich:
- Gleichbehandlungsgesetz (verpflichtend):
- Einkommensbericht alle 2 Jahre
Für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gilt zusätzlich:
- AG, SE-G, GmbH-G, GenossenschaftsG (verpflichtend):
- mindestens 30 % Frauen und Männer im Aufsichtsrat
Für alle börsennotiertierten Unternehmen gilt zusätzlich:
- Aktiengesetz (verpflichtend):
- mindestens 40 % Frauen und Männer im Aufsichtsrat für Wahlen und Entsendungen nach dem 31.12.2026
- UGB (verpflichtend):
Corporate-Governance-Bericht zur:- Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Maßnahmen zur Frauenförderung
- Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen
Für börsennotierte Unternehmen im öffentlichen Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten gilt zusätzlich:
- UGB (verpflichtend):
- nicht-finanzieller Bericht auch zu sozialen Aspekten und zum Diversitätskonzept
Für Unternehmen mit mindestens 50 % Bundesbeteiligung gilt zusätzlich:
- Ministerratsvorträge:
- mindestens 50 % Frauen im Aufsichtsrat
- B-PCGK:
- Hinwirken auf paritätische Besetzung der Aufsichtsgremien; Berichterstattung zu Frauen in Leitungs- und Überwachungsgremien und zu Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile, inklusive in leitenden Positionen