Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz – GesLeiPoG

Zur nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktor:innen börsennotierter Gesellschaften (auch „Women on Boards“-Richtlinie“ genannt) wurde das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) am 25. März 2026 vom Nationalrat beschlossen und trat am 30. Juni 2026 in Kraft. Künftig ist in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen eine Mindestquote von 40 Prozent Frauen und 40 Prozent Männern vorgesehen. Die genaue Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder, bei der die Zielvorgabe als erfüllt gilt, entspricht der Anzahl, die dem Anteil von 40 Prozent am nächsten kommt, 49 Prozent aber nicht überschreitet. Die Richtlinie sieht auch den Erlass von Sanktionen bei Verstößen vor. In Österreich gilt schon bisher bei einem Verstoß gegen die Geschlechterquote im Aufsichtsrat die Wahl oder Entsendung des betreffenden Aufsichtsratsmitglieds als nichtig - „leerer Sessel“ (vgl § 86 Abs 8 AktG). Der „leere Sessel“ soll auch künftig bei Nichteinhaltung der Quote gelten.

Die neuen Vorgaben gelten für Wahlen und Entsendungen nach dem 31. Dezember 2026. Außerdem wurde im Gesetz noch festgehalten, dass der der Aufsichtsrat individuelle quantitative Zielvorgaben zur Verbesserung der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter unter den Vorstandsmitgliedern festlegen kann. In den Anwendungsbereich fallen alle börsennotierten Gesellschaften, unabhängig von ihrer Größe. Derzeit umfasst dies 60 börsennotierte österreichische Unternehmen.

Für nicht börsennotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten bleibt die bestehende Regelung gemäß GFMA-G unverändert.

Ergänzend dazu müssen börsennotierte Unternehmen im Corporate-Governance-Bericht neben der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und den Maßnahmen zur Frauenförderung nun auch die Fortschritte zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darlegen. Dies gilt für Berichte über Geschäftsjahre, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen.

Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich im Aktiengesetz, im SE-Gesetz und im Arbeitsverfassungsgesetz sowie im Unternehmensgesetzbuch.

Zusätzlich wurde im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie im BMFWF eine Stelle eingerichtet, die die ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen börsennotierter Aktiengesellschaften beobachtet, analysiert, fördert und unterstützt.

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