Interne Zielwerte

Für gewisse Aufsichtsräte gibt es verbindliche Zielvorgaben, die bei Neubestellungen im Aufsichtsrat zu berücksichtigen sind (siehe Unternehmensgesetzbuch für große und für börsennotierte Unternehmen,  zusätzliche Zielvorgaben für staatsnahe Unternehmen und im Bericht des Rechnungshofes). Interne Zielsetzungen können für alle Aufsichtsräte hilfreich sein, um die ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern zu erreichen. Diese Zielwerte können sich beziehen auf:

  • Vorsitzende von Aufsichtsrat, Aufsichtsratsausschüssen und Komitees
  • Mitglieder von Aufsichtsrat, Aufsichtsratsausschüssen und Komitees
  • Kandidat:innen für diese Gremien