Zusätzliche Zielvorgaben für staatsnahe Unternehmen

Für staatsnahe Unternehmen treffen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in Entscheidungsgremien andere Maßnahmen zu. Es ist sowohl die Selbstverpflichtung laut Ministerratsvortrag zu beachten als auch der Bundes Public Corporate Governance Kodex. Zudem gelten – sofern hinsichtlich Börsennotierung oder Beschäftigtenzahl zutreffend – auch die gesetzlichen Regelungen für die privatwirtschaftlichen Unternehmen für jene staatsnahen Unternehmen, an denen der Bund zu mindestens 50 % beteiligt ist.

Mit dem Ministerratsbeschluss im März 2011 kam es zur Selbstverpflichtung der Republik Österreich in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen sie zu mindestens 50 % als Eigentümerin beteiligt ist, einen Frauenanteil unter jenen vom Bund entsandten Mandaten von 25 % bis 2013 und 35 % bis 2018 zu erreichen (BKA/BMWFJ 2011). Ein weiterer Ministerratsbeschluss im Juni 2020 hob den Anteil auf 40 % an und stellte zudem klar, dass diese Vorgabe für jeden einzelnen Aufsichtsrat gilt. Mit Hinwirken auf die anderen entsendenden Stellen soll der 40-Prozent-Anteil bis zum Ende der Legislaturperiode erreicht werden (BKA/BMDW 2020). Die für Frauen und für Wirtschaft zuständigen Regierungsmitglieder veröffentlichen jährlich einen Fortschrittsbericht.

Ministerratsbeschluss März 2011

Die Bundesregierung verpflichtet sich, in den Unternehmungen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist, einen Frauenanteil an der Bundesquote im jeweiligen Aufsichtsgremium von 25 % bis 31.12.2013 zu erreichen. Bis spätestens 31.12.2018 ist ein Anteil von 35 % zu erreichen. Es wird angestrebt, die oben beschriebenen Quoten auch im gesamten Gremium umzusetzen.

Die Bundesregierung wird daher auf die anderen in die betreffenden Gremien entsendenden Eigentümer:innen und Arbeitnehmervertreter:innen im Sinne dieses Ministerratsbeschlusses einwirken.

Es ist einmal jährlich ein gemeinsamer Fortschrittsbericht der für Wirtschaft und Frauen zuständigen Ressorts (aktuell des BMAW und der Bundesministerin für  Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt) über die Zielerreichung dem Ministerrat vorzulegen. Die jeweils für die betroffenen Unternehmen zuständigen Ressorts werden dazu die entsprechenden Informationen bereitstellen.

Ministerratsvortrag  März 2011 (PDF)

Ministerratsbeschluss 3. Juni 2020

Zur Fortsetzung der Vorbildwirkung des Bundes und um das Bewusstsein für die Vorteile einer stärkeren Einbindung von Frauen weiterhin zu erhöhen, bekennt sich die Bundesregierung im Regierungsprogramm dazu, den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien jener Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, auf 40 % in jedem einzelnen Aufsichtsrat zu erhöhen. In diesem Sinne soll auch auf die anderen entsendenden Stellen eingewirkt werden. Diese quantitative Vorgabe soll innerhalb der bestehenden Legislaturperiode erreicht werden unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Unternehmen festgelegten Funktionsperioden der Aufsichtsratsmandate bzw. Bestellungszeiträume.

Die Bundesregierung verpflichtet sich, die Umsetzung dieser Quotenregelung jährlich zu überprüfen und den vom Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gemeinsam erhobenen Fortschrittsbericht dem Ministerrat vorzulegen.

Ministerratsvortrag 21/7 vom 3. Juni 2020 (PDF)