Zwei Frauen teilen sich die Geschäftsführung

In einem österreichischen Kleinstbetrieb im Bereich Forschung und Entwicklung teilen sich zwei Frauen die Geschäftsführung. Anlass zur Einführung dieses Modells war die bevorstehende Elternkarenz der ehemals alleinigen Geschäftsführerin.

„Das ist auch historisch gewachsen. Ich war alleine Geschäftsführerin bis zur Geburt meines ersten Kindes. Und dann haben wir eben gesagt, wir brauchen operativ, wenn ich nicht jeden Tag da bin, noch jemanden Zweiten. Und dann haben wir eben die Kollegin auch dazu genommen.“

Geschäftsführerin, Kleinstbetrieb, Forschung und Entwicklung

Voraussetzungen

Wichtige Voraussetzungen für das Funktionieren der geteilten Geschäftsführung sind eine klare Aufgabenteilung, die im vorliegenden Fall traditionell gewachsen ist, sowie eine gute Kommunikation und Abstimmung zwischen den beiden Geschäftsführerinnen.

„Die Aufteilung erfolgt sehr pragmatisch. Wir reden uns einfach immer zusammen – sagen, was fällt an, wer hat was zu tun. Es gibt gewisse Sachen, die mache traditionell eher ich und andere Sachen, die macht traditionell eher sie. Aber das meiste ist historisch gewachsen. Also zum Beispiel die Mitarbeitergespräche, die hängen eher bei mir, weil ich es einfach immer schon gemacht habe.“

Geschäftsführerin, Kleinstbetrieb, Forschung und Entwicklung

Vorteil

Als besonderer Vorteil einer geteilten Führung gilt, dass damit auch die Verantwortung und das Risiko geteilt werden.

„Also der Vorteil ist natürlich, dass es einfach ein Risiko-Sharing ist. Eine Geschäftsführung ist natürlich immer eine Verantwortung – und wenn man einen Zweiten hat, dann kann man sich einfach besser absprechen.“

Geschäftsführerin, Kleinstbetrieb, Forschung und Entwicklung