Ein Großunternehmen in einer stark männerdominierten Branche versucht subjektiven Wahrnehmungen laufend mit Fakten entgegenzutreten und verzerrte Sichtweisen dadurch zu korrigieren. In Bezug auf Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern gibt es im Unternehmen offene Diskussionen und auch expliziten Widerstand. Die HR-Abteilung sieht hier eine wesentliche und zielführende Aufgabe darin, individuellen Eindrücken Fakten entgegenzusetzen. Dazu analysiert die Abteilung laufend die Neubesetzungen, Beschäftigtenzahlen und Beförderungen nach Geschlecht der KandidatInnen.
Ein Beispiel
Mitarbeiter haben manchmal etwa den Eindruck, dass nur noch Frauen eingestellt würden. Dies wird relativiert, indem die tatsächlichen Prozentanteile bei Einstellungen der letzten Monate vorgelegt werden. Diese zeigen, dass es sich bei diesem Eindruck um eine subjektive Wahrnehmung – möglicherweise geprägt durch das unmittelbare eigene Arbeitsumfeld –, nicht aber um eine Tatsache handelt.
Hintergrund
Veränderungen in Zusammenhang mit Chancengleichheitsmaßnahmen werden in Unternehmen häufig Vorbehalte und Widerstände entgegengesetzt. Es geht dabei im Kern meist um Befürchtungen einer Bevorzugung von Frauen zum Nachteil von Männern.
Voraussetzungen
Um mit Fakten argumentieren zu können, braucht es natürlich das entsprechende, aktuelle Faktenwissen. Dazu bedarf es laufender Analysen und es muss MitarbeiterInnen geben, die explizit den Auftrag haben, solche Analysen durchzuführen und den Überblick über den Status quo zu behalten. Damit mit Fakten Vorbehalte ausgeräumt werden können, muss es außerdem möglich sein, dass diese Vorbehalte überhaupt angesprochen werden können. In der Unternehmenskultur darf die Diskussion über das Thema Gleichstellung folglich nicht tabuisiert sein.