Spezialarrangements bei der Weiterbildung für Teilzeitkräfte

Erste Bank Österreich hatte in der Vergangenheit das Problem, dass Teilzeitbeschäftigte weniger Zugang zu Weiterbildung hatten als Vollzeitkräfte. Das Unternehmen hat angesichts dieser Problematik Spezialarrangements für Aus- und Weiterbildungen in Teilzeitbeschäftigung eingeführt. Die Beschäftigten besuchen Ausbildungen zwar wie früher außerhalb ihrer Arbeitszeit. Sie haben jedoch nun die Möglichkeit, die Ausbildungszeiten in ihrer Zeiterfassung festzuhalten und die beanspruchte Zeit nach Ende des Ausbildungsprogrammes innerhalb von zwei Jahren in Form von Zeitausgleich zu verbrauchen. Bei dieser Lösung handelt es sich um einen Kompromiss zwischen den Interessen der Teilzeitkräfte und jenen der Führungskräfte bzw. des Unternehmens.

Hintergrund

Bei Erste Bank Österreich arbeitet knapp ein Drittel der Beschäftigten in Teilzeit. Das Unternehmen versucht, auch Führungspositionen in Teilzeit zu etablieren, wobei dafür eine Mindestarbeitszeit von 80 Prozent der Vollzeit vorgesehen ist.

Der Stellenwert von interner Weiterbildung und Personalentwicklung im Unternehmen ist hoch. In der Vergangenheit fiel indes auf, dass Teilzeitbeschäftigte – in der Regel Frauen – bei Ausbildungsprogrammen weniger berücksichtigt wurden. Diese Ausbildungsprogramme sind im Unternehmen jedoch sehr relevant für den beruflichen Aufstieg. Daher war Teilzeitarbeit mit einem Karrierenachteil verbunden – und dieser traf vor allem Frauen.

„Das war in der Vergangenheit auch immer wieder ein Thema, dass sich Führungskräfte geweigert haben, Teilzeitbeschäftigte – meistens Frauen natürlich – in eine Ausbildung zu schicken, weil sie gesagt haben: ‚Die ist eh nur Teilzeit. Die ist eh schon wenig da. Und wenn sie dann auch noch in der Ausbildung ist …’“

Karrieremanagerin, Erste Bank Österreich

Wollten Teilzeitkräfte vor Einführung der Maßnahme an bestimmten Aus- und Weiterbildungen ohne Befürwortung durch ihre Führungskraft teilnehmen, so mussten sie das unbezahlt und in ihrer Freizeit tun. Dieser Nachteil soll durch die aktuelle Regelung abgefedert werden.