In der allgemeinen öffentlichen Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH, einem österreichischen Großbetrieb, können Führungspositionen in Teilzeit ausgeübt werden. Allerdings gilt eine Stundenuntergrenze von 35 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich einerseits um ein sehr hohes Teilzeitausmaß, andererseits entspricht das tatsächliche Stundenausmaß auch der vereinbarten Arbeitszeit.
„Ja, sogar die Pflegedirektorin ist in Karenz gegangen. Da gibt es dann eine Nachbesetzung – eine zeitlich befristete – und dann bei uns diesen ‚Deal’ – man sollte auf 35 Stunden kommen. Und da können Sie wirklich sagen, 35 Stunden sind dann auch 35 Stunden und nicht 65.“
Helene Mayerhofer, Personalleiterin, A. ö. Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH
Ermöglicht wird die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit dadurch, dass es für jede Führungsposition eine Stellvertretung gibt. Diese übernimmt dann gegebenenfalls die darüber hinaus anfallenden Aufgaben und Arbeitsstunden. Gleichzeitig stellt das Unternehmen Betriebstagesmütter bereit und schafft damit eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit bzw. die Umsetzung von „langer“ Teilzeitarbeit für Menschen mit kleinen Kindern.
Grenzen und Einschränkungen
35 Wochenstunden etwa zu Beginn des Wiedereinstieges können auf individueller Ebene für die Vereinbarkeit jedoch eine große Herausforderung darstellen und damit auch dazu führen, dass die betreffende Kraft von einer Führungsaufgabe Abstand nimmt.
Bislang ist es so, dass Führungspositionen im Unternehmen in der Regel noch in Vollzeit ausgeübt werden. Darüber hinaus herrschen in einzelnen Bereichen sehr traditionelle Muster und Einstellungen bzw. Geschlechterstereotype vor. Bei der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen muss auch gegen diese Geschlechterstereotype angekämpft werden.